P.S.: Ob die Sternchen-Lösung ausreichend ist, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen von Online-Rechtsanwälten. Ich kenne jedoch keinen Fall, in dem eine solche abgemahnt wurde. Allerdings auch keinen, in dem eine fehlende Kennzeichnung überhaupt beanstandet wurde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Leider, in diesem Fall.
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